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   BSG, 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B   

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https://dejure.org/2017,15239
BSG, 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B (https://dejure.org/2017,15239)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B (https://dejure.org/2017,15239)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2017 - B 1 KR 15/17 B (https://dejure.org/2017,15239)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 114 ZPO, § 121 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - verspäteter Eingang des PKH-Gesuchs - Fristversäumnis - prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts beim verspäteten Eingang eines PKH-Gesuchs; Krankenversicherung; Selbst beschafftes Arzneimittel; PKH-Verfahren; Verspäteter Eingang eines ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - verspäteter Eingang des PKH-Gesuchs - Fristversäumnis - prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Selbst beschafftes Arzneimittel; PKH-Verfahren; Verspäteter Eingang eines PKH-Gesuchs; Fürsorgepflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - verspäteter Eingang des PKH-Gesuchs - Fristversäumnis - prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BSG, 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B
    Dementsprechend kann der verspätete Eingang des PKH-Gesuchs nicht einem Beteiligten vorgeworfen werden, wenn das Fristversäumnis (auch) auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f, dort zur Weiterleitung einer beim LG eingegangenen Berufung an das OLG; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f; BSGE 38, 248, 261 f = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 11 f; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B - Juris RdNr 5) .

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B
    Dementsprechend kann der verspätete Eingang des PKH-Gesuchs nicht einem Beteiligten vorgeworfen werden, wenn das Fristversäumnis (auch) auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f, dort zur Weiterleitung einer beim LG eingegangenen Berufung an das OLG; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN) .

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f; BSGE 38, 248, 261 f = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 11 f; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B - Juris RdNr 5) .

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 28.04.2017 - B 1 KR 15/17 B
    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (vgl BVerfGE 93, 99, 114 f; BSGE 38, 248, 261 f = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 11 f; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B - Juris RdNr 5) .

    Zwar ist ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, jedes Schriftstück unmittelbar nach seinem Eingang daraufhin zu überprüfen, ob darin etwa eine Rechtsmittelschrift enthalten ist, die an das zuständige Gericht weitergeleitet werden muss (vgl BSGE 38, 248, 261 = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 10 f) ; insbesondere besteht keine Verpflichtung, ggf außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um den rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (vgl BSG Beschluss vom 23.7.2012 - B 13 R 280/12 B - Juris RdNr 6 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 213/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung - Auslegung von

    Dabei muss das Gericht grundsätzlich keine Vorkehrungen treffen, damit ein Beteiligter oder dessen Prozessbevollmächtigter davor bewahrt wird, einen fristschädlichen Fehler zu begehen, sondern nur Vorkehrungen, um den Beteiligten oder seinen Prozessbevollmächtigten vor den fristbezogenen Folgen eines bereits begangenen Fehlers zu bewahren (BSG, Beschluss vom 28. April 2017 - B 1 KR 15/17 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - juris Rdnr. 18; Keller im Meyer-Ladewig, u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rdnr. 4b).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 1317/19
    Dabei muss das Gericht keine Vorkehrungen treffen, damit ein Beteiligter oder dessen Prozessbevollmächtigter davor bewahrt wird, einen fristschädlichen Fehler zu begehen, sondern nur Vorkehrungen, um den Beteiligten oder seinen Prozessbevollmächtigten vor den fristbezogenen Folgen eines bereits begangenen Fehlers zu bewahren (BSG, Beschluss vom 28. April 2017 - B 1 KR 15/17 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - juris Rdnr. 18; Keller in Meyer-Ladewig, u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rdnr. 4b).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 863/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Klageerhebung - Erkennbarkeit des

    Dabei muss das Gericht grundsätzlich keine Vorkehrungen treffen, damit ein Beteiligter oder dessen Prozessbevollmächtigter davor bewahrt wird, einen fristschädlichen Fehler zu begehen, sondern nur Vorkehrungen, um den Beteiligten oder seinen Prozessbevollmächtigten vor den fristbezogenen Folgen eines bereits begangenen Fehlers zu bewahren (BSG 28.04.2017, B 1 KR 15/17 B, juris Rn. 4; BSG 07.10.2004, B 3 KR 14/04 R, juris Rn. 18; Keller im Meyer-Ladewig, u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 67 Rn. 4b).
  • BSG, 16.08.2018 - B 1 KR 91/17 B

    Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Infusionstherapie

    b) Die Klägerin legt auch eine Verletzung ihres Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl dazu zB BSG Beschluss vom 28.4.2017 - B 1 KR 15/17 B - Juris RdNr 3) nicht schlüssig dar.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 7 R 1069/20
    Dabei muss das Gericht keine Vorkehrungen treffen, damit ein Beteiligter oder dessen Prozessbevollmächtigter davor bewahrt wird, einen fristschädlichen Fehler zu begehen, sondern nur Vorkehrungen, um den Beteiligten oder seinen Prozessbevollmächtigten vor den fristbezogenen Folgen eines bereits begangenen Fehlers zu bewahren (BSG, Beschluss vom 28. April 2017 - B 1 KR 15/17 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - juris Rdnr. 18; Keller in Meyer-Ladewig, u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rdnr. 4b).
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